Autos im Freien reparieren und waschen

Früher war die Autowäsche am Samstag auf der Straße oder in heimischen Gärten für viele ebenso ein fester Bestandteil ihres Wochenendvergnügens wie die Sportschau. Und ambitionierte Schrauber werkelten natürlich selbst im Freien an ihren Fahrzeugen – schließlich konnte man sich so die Reparaturkosten in der Werkstatt sparen. Aber die Zeiten scheinen irgendwie vorbei zu sein. Nicht nur aus Bequemlichkeit fahren Autobesitzer in die Waschstraße oder suchen einen Fachbetrieb für die Instandsetzung ihres geliebten Autos auf. Die Gesetze sind strenger geworden und verbieten mehr, als sie erlauben. Doch was ist noch gestattet und was verboten? Die Rechtslage ist durchaus kompliziert, denn jede Kommune hat ihre eigenen Vorstellungen.

Autoreparatur auf der Straße was ist erlaubt – und was nicht?

Gegen eine Autoreparatur auf der Straße hat der Gesetzgeber grundsätzlich nichts einzuwenden – sofern davon keine Gefahren für die Umwelt oder andere Verkehrsteilnehmer ausgehen. Das schränkt die Möglichkeiten natürlich enorm ein, denn wer beispielsweise einen Motor ausbauen möchte, hat schlechte Karten. Das Risiko ist hoch, dass Öl und andere Schadstoffe auf die Fahrbahn oder gar in das Abwasser gelangen, sodass derartige Reparaturen keinesfalls im Freien durchgeführt werden dürfen. Gleiches gilt adäquat für einen Ölwechsel oder die Instandsetzung anderer Fahrzeugteile, die damit in Kontakt geraten können. Hingegen ist es natürlich erlaubt, Beleuchtungseinrichtungen zu reparieren. Auch der Ausbau wichtiger Bauteile, zum Beispiel für eine Steuergerät Reparatur, hat keinerlei rechtliche Konsequenzen. Neben den umweltrechtlichen Aspekten sollten auch die kommunalen Bestimmungen berücksichtigt werden. Die Reparatur eines Autos im Freien stellt in den meisten Städten einen bußgeldbewährten Verstoß gegen die Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum dar.

Kann man eine Garage als Werkstatt für die Autoreparatur nutzen?

Hier gilt es zunächst zwischen einer gemieteten und einer eigenen Garage zu unterscheiden. In der Regel ist davon auszugehen, dass der Vermieter im Mietvertrag in aller Regel die Nutzung einer Garage als Werkstatt explizit ausschließt. Wer in einer eigenen, ausschließlich privat genutzten Garage Reparaturarbeiten durchführen möchte, muss allerdings diverse Vorkehrungen treffen. So sind für einen Ölwechsel eine versiegelte Fläche und Ölabscheider unabdingbar. Letzterer ist vielfach zwingend vorgeschrieben, sobald in der Garage ein Wasserablauf mit Anschluss an die Kanalisation vorhanden ist. Ölabscheider dienen dem Gewässerschutz und verhindern, dass mit Öl kontaminiertes Abwasser in die Kanalisation gelangt. Daneben ist auch darauf zu achten, dass durch die Arbeiten am Auto keine Lärmbelästigung für Anwohner entsteht. Andernfalls verstößt man gegen das Landesemissionsschutzgesetz und muss mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen rechnen. Im Übrigen ist in den meisten Fällen eine größere Autoreparatur oder Autowäsche auch in einer Tiefgarage nicht gestattet.

Was ist bei einem Reifenwechsel im öffentlichen Verkehrsraum zu beachten?

 

Gesetzliche Regelungen bezüglich eines Reifenwechsels auf Straßen gibt es nicht. Wer also aufgrund eines Defekts den Reifen wechseln oder von Sommer- auf Winterreifen umsteigen möchte, kann dieses im öffentlichen Verkehrsraum durchführen. Allerdings gilt es auch hier, dass niemand behindert, gefährdet oder gar geschädigt werden darf. Dabei ist auch der ordnungsgemäße Einsatz des Wagenhebers zu beachten. Dieser muss unbedingt auf einem harten, ebnen Untergrund platziert werden, um Unfälle zu vermeiden. Im Garten oder auf einem weichen Boden sollte daher niemand einen Reifen wechseln.

Wie sieht es bei der Autowäsche auf einem Privatgrundstück aus?

Vor allem in puncto Autowäsche auf dem eigenen Grundstück ist die Rechtslage oft unklar. Während die Reinigung auf öffentlichen Straßen generell untersagt ist, geben viele Kommunen eigene Maßgaben in diesem Bereich vor. Daneben bietet auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eine grobe Richtlinie, wonach nur Dinge ins Grundwasser gelangen dürfen, die die Wasserqualität nicht beeinträchtigen. So können beispielsweise Waschaktionen auf der eigenen Hofeinfahrt genehmigt werden, wenn das Wasser in die Kanalisation ablaufen kann. Voraussetzung ist jedoch, dass keine chemischen Substanzen, sondern nur klares Wasser eingesetzt werden. Auch das Waschen im Garten oder auf einem öffentlichen Parkplatz ist nicht erlaubt.

Welche Reinigungsarbeiten am Auto sind erlaubt?

Eine Fahrt zur Waschstraße ist nicht immer erforderlich. Auch wenn Lack und Motor nicht mit dem Gartenschlauch abgespritzt werden dürfen, so ist bestehen gegen eine Scheibenreinigung mit klarem Wasser, das Aussaugen des Fahrzeugs oder eine Lackpflege mit Politur keine rechtlichen Bedenken. Dabei sollten jedoch die Ruhezeiten der jeweiligen Gemeinden eingehalten und Lärmbelästigungen jeder Art vermieden werden.

Welche Konsequenzen sind bei Verstößen zu erwarten?

 

Verstöße gegen das WHG oder die lokalen Bestimmungen können durchaus teuer werden. Wer beim Waschen oder Reparieren seines Autos gegen Gesetze verstößt, muss mit teils empfindlichen Bußgeldern rechnen. Während in NRW für ein Fehlverhalten bei der Autowäsche zwischen 25.- und 75.- Euro aufgerufen werden können, sieht Baden-Württemberg für den gleichen Verstoß einen Betrag ab 500.- Euro vor. Gelangen Öl oder andere Schadstoffe ins Trinkwasser, kann dieses sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Fazit

Sowohl die Autowäsche als auch eine Reparatur von Fahrzeugen im Freien ist durch den Gesetzgeber aus umweltrechtlichen Aspekten völlig zu Recht mittlerweile stark eingeschränkt. Wer sich also als ambitionierter Hobbyschrauber beweisen oder sein Auto regelmäßig pflegen möchte, sollte die Vorschriften unbedingt beachten. Andernfalls kann es teuer werden.

 

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